Dank Erfahrung und Know-how

Wozu der Aufwand?

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In der digitalen Welt gibt es leider immer noch vielerorts die Vorstellung, Barrierefreiheit sei lediglich eine Empfehlung und muss nicht unbedingt berücksichtigt werden. Doch die gleichberechtigte, gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht. Statistiken zufolge sind zwischen 15 und 25 Prozent aller Menschen dauerhaft oder zumindest einmal während ihres Lebens körperlich beeinträchtigt oder behindert.

Welche Barrieren gibt es?

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Menschen mit Beeinträchtigungen stoßen im Web regelmäßig auf Barrieren. Hier ein paar Beispiele:

  • Sehbehinderte Menschen können Texte nicht lesen, wenn der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund zu schwach ist.
  • Blinde Menschen sind auf sogenannte Screenreader angewiesen, welche ihnen die Website oder App vorlesen. Dafür muss die digitale Applikation aber auch für Screenreader optimiert sein. Bilder können nicht wahrgenommen werden, wenn sie nicht mit Alternativtext versehen wurden.
  • Gehörlose Menschen können Audioinhalte nicht wahrnehmen, wenn sie nicht mit Alternativtext versehen wurden.
  • Körperbehinderte Menschen können keine Computermaus bedienen und sind daher auf die Tastatur angewiesen. Sie können sich nicht erwartungskonform durch eine Website oder App navigieren, wenn die Navigationslogik nicht technisch festgelegt wurde.
  • Geistig behinderte Menschen (z.B. mit Lernschwäche) können anspruchsvolle Texte mit Fachsprache, Fremdwörtern bzw. langen Sätzen nicht erfassen, wenn sie nicht alternativ in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.
  • Ältere Menschen mit abnehmender körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit sind ebenso betroffen.
  • Alle Menschen können mit situationsbedingten Limitierungen konfrontiert sein (z.B. Umgebung mit hellem Sonnenlicht, Umgebung mit Audioverbot, Fremdsprache, etc.).